Aktuelles

Dienstag, 13.Juli 2010

Die Medizinprodukteverordnung ist aufgrund der Verordnung zur Bereinigung des sektoriellen...

Donnerstag, 17.Juni 2010

Der Ständerat hat am 15.06.2010 die Vorlage des Bundesrates zur 6. IV-Revision angenommen.

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Mittwoch, 02.Juni 2010

Der neue Code of Business Conduct des FASMED wurde am 26. Mai 2010 von der...

FAQ Rechtliches

Was ist unter New&Global Approach zu verstehen?

Das für Medizinprodukte anwendbare Heilmittelgesetz (HMG) und die dazu gehörende Medizinprodukteverordnung (MepV) stellen sicher, dass von den     in der Schweiz in Verkehr gebrachten resp. in Betrieb genommenen Medizinprodukten keine Gefährdung ausgeht und diese auch die von ihnen erwartete Leistung erbringen. Anzahl und Unterschiede der Medizinprodukte verunmöglichen administrativ jedoch eine behördliche Zulassung jedes einzelnen Produkts. Da das von den Medizinprodukten ausgehende Gefährdungspotenzial im Vergleich zu den Arzneimitteln zudem wesentlich geringer ist, drängt sich zum Schutz der öffentlichen Gesundheit weder die Festlegung noch die vorgängige Überprüfung der einzuhaltenden Bestimmungen auf. An Stelle der für Arzneimittel vorgeschriebenen Zulassung tritt ein Anerkennungs- und Überwachungsverfahren, welches zugleich die notwendige europäische Vereinheitlichung herbeiführt.

Mit dem Verzicht auf eine Zulassungspflicht kommt der Marktüberwachung eine grosse Bedeutung zu. Zusätzlich zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen und der damit verbundenen Verpflichtung zur Anbringung der Konformitätskennzeichnung stellt das HMG deshalb weitere Vorschriften auf. Hierzu gehören die Einführung eines Produktebeobachtungssystems sowie Abgabebeschränkungen, Vorschriften zur Instandhaltung und Werbevorschriften.

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Rechtliches