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die neue SwissDRG Informationsbroschüre für Gesundheitsfachleute:
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Beitrag in "10 vor 10" vom 29. Juli 2010
Die Medizinprodukteverordnung ist aufgrund der Verordnung zur Bereinigung des sektoriellen...
Rückblick Herbstsession 2009
Nationalrat
Dringliche Massnahmen zur Kosteneindämmung im Gesundheitswesen
Der Nationalrat hat nach langer Debatte das Paket mit dringlichen Massnahmen zur Kosteneindämmung im Gesundheitswesen verabschiedet. Das Sparpaket, das Anfang 2010 schon in Kraft treten soll, wurde mit 113:58 Stimmen angenommen, zuvor wurden jedoch Änderungen an der Version des Bundesrates vorgenommen.
Zentral ist bei dem verabschiedeten Massnahmenpaket des Nationalrates die Einführung eines differenzierten Selbstbehaltes. Der direkte Gang zum Spezialisten soll den Patienten künftig einen 20-prozentigen Selbstbehalt kosten. Dafür wurde die 30-fränkige Praxisgebühr von einer grossen Mehrheit der Nationalräte deutlich abgelehnt.
Angenommen wurde im Übrigen: die Einführung eines kostenlosen telefonischen Beratungsdienstes, die Vertragsdauer von drei Jahren bei der Wahl einer höheren Franchise (anstatt zwei Jahre, wie der Bundesrat vorgeschlagen hatte) und die Kompetenzausweitung des Bundesrates zur Änderung der Tarifstruktur bei Bedarf.
Abgelehnt wurde: die einmalige Aufstockung der Prämienverbilligung um 200 Millionen Franken für das Jahr 2010 und neue Aufgaben der Kantone zur Steuerung des Spitalangebots im ambulanten Bereich.
Zusätzlich zum Vorschlag des Bundesrates wurde entschieden, dass bei gleicher Eignung für Patienten das preisgünstigere Medikament verordnet und abgegeben werden soll. In den Kantonen sollen ausserdem künftig einheitliche Taxpunktwerte für Ärzte in freier Praxis zur Anwendung kommen.
Die SGK-S entschied an der Kommissionsitzung vom 2. September 2009, das Geschäft nicht wie vorgesehen in der Herbstsession zu behandeln, sonder auf die Wintersession zu vertagen. Eine Inkraftsetzung auf Anfang 2010 soll trotzdem möglich sein.
Die Nationalratsdebatte im genauen Wortlaut können sie im
Amtlichen Bulletin nachlesen.
Ständerat
Forschungsgesetz
Der Ständerat hat die verbleibenden Differenzen im Forschungsgesetz stillschweigend bereinigt. Die Teilrevision des Gesetzes hatte die Kleine Kammer – mit einigen Abweichungen zur Botschaft des Bundesrats – bereits in der Frühjahrsession befürwortet. Dabei hat er für die Innovationsförderagentur (KTI) und den Nationalfonds eine zusätzliche Unterstützung beschlossen. Der zweitberatende Nationalrat hiess die Vorlage in der Sommersession ebenfalls gut. Wegen geringer Differenzen musste sie nochmals vom Ständerat behandelt werden. Quelle: economiesuisse.ch.
In der Schlussabstimmung wurde die Teilrevision des Forschungsgesetzes in beiden Räten einstimmig angenommen.
Des Weiteren hat der Ständerat die Motion von Ständerat Christoffel Brändli „Transparente Finanzierung der sozialen Grundversicherung“ an die Gesundheitskommission überwiesen und die Motion „Überprüfung des Leistungskatalogs im KVG“ von Ständerat Urs Schwaller gutgeheissen.
Erstere beauftragt den Bundesrat, ein neues Finanzierungssystem für die Grundversicherung vorzuschlagen, welches Transparenz in Bezug auf die Finanzierung der Grundversicherung herstellte, die falschen Anreize zwischen ambulantem und stationärem Bereich aufhebt und prozentual festlegt, welche Kosten über Prämien der Versicherten und welche über Steuern finanziert sind. Der Bundesrat hat zuvor zur Ablehnung dieser Motion geraten, da eine Neuregelungen zur Spitalfinanzierung bereits 2007 beschlossen wurden und die Umsetzung dieser nicht vor 2015 abgeschlossen sein wird.
Die zweite Motion beauftragt den Bundesrat den Leistungskatalog der Grundversicherung als Positivkatalog zu formulieren und eine strenge Überprüfung nach den Kriterien der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit vorzunehmen. Der Bundesrat hat auch diese Motion zur Ablehnung empfohlen, da die Parlamentarische Verwaltungskontrolle im Jahr 2008 im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-NR) den Prozess der Bestimmung und Überprüfung ärztlicher Leistungen in der OKP eingehend analysiert hat und in diesem Rahmen auch die Frage der Positiv- bzw. Negativliste geprüft hat. Gemäss diesem Bericht brächte eine echte Positivliste für ärztliche Leistungen einen grossen Verwaltungs- und Evaluationsaufwand mit sich, da ein System mit Tausenden von Positionen gewartet und angesichts des medizinischen Fortschritts ständig aktualisiert werden müsste. Dafür müssten sämtliche Leistungen je bezogen auf verschiedene Indikationen pro Leistung bezüglich WZW bewertet werden. Die GPK-NR empfahl im Januar 2009 dem Bundesrat, von einem Systemwechsel abzusehen und stattdessen das bestehende System zu optimieren (vgl. Antwort des Bundesrates vom 26.08.2009).
Die Vorstösse finden Sie auf unserer Website unter National- und Ständerat.
Die Debatte im Ständerat über die beiden Motionen finden Sie im
Amtlichen Bulletin.
Quellen:
www.economiesuisse.ch
Amtliches Bulletin - Die Wortprotokolle von Nationalrat und Ständerat
