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Besteuerung nicht börsenkotierter Unternehmen
Verdreifachung der Vermögenssteuer für Familiengesellschaften?
Web News economiesuisse 24.11.2008
Durch eine neue Berechnungsgrundlage droht 55 Prozent der Gesellschaften eine Verdreifachung der Vermögenssteuer. Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) hat die „Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer“ überarbeitet.
Für die Bewertung von nicht börsenkotierten Unternehmen gilt bis Ende Jahr die bisherige Wegleitung aus dem Jahr 1995, welche damals zusammen mit der Vereinigung der Privaten Aktiengesellschaften (VPAG) ausgearbeitet wurde. Nach dieser bisher bewährten Methode wird zur Ermittlung des Steuerwerts der Ertragswert des Unternehmens doppelt, der Substanzwert einfach gewichtet.
Nun soll diese bewährte Berechnungsformel geändert werden. Neu soll der Substanzwert als Mindestwert gelten. Für nicht börsenkotierte Gesellschaften, die keinen Ertrag erwirtschaften, kommt dies einer heimlichen Steuererhöhung gleich. Wurde bisher ihr Unternehmen zu einem Drittel des Substanzwerts bewertet, soll neu der Substanzwert als Mindestwert eines Unternehmens gelten. Konkret bedeutet dies für rund 55 Prozent der Gesellschaften eine Verdreifachung des Steuerwerts. Entsprechend verdreifacht sich die Vermögenssteuer (bezogen auf die Anteile am Unternehmen) für die Inhaber von nicht börsenkotierten Unternehmen.
Die neue Wegleitung soll per 1. Januar 2009 in Kraft treten, die fragwürdige Neubewertung nach einer Übergangsfrist 2011. Die Vereinigung der Privaten Aktiengesellschaften wie auch economiesuisse haben auf diese heimliche Steuererhöhung, welche zulasten vieler KMU geht, hingewiesen und werden die Angelegenheit genau weiterverfolgen. Auf Bundesebene wird die neue Wegleitung durch Vorstösse von den Nationalräten Rime und Engelberger sowie von Ständerat Germann in Frage gestellt.
