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Bundesrat beschliesst die Revision der Beschaffungsverordnung
Medienmitteilung Bundesamt für Bauten und Logistik
Bern, 18.06.2009
Der Bundesrat hat gestern eine Aussprache über die wichtigsten Vernehmlassungsergebnisse zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (VE BöB) geführt. Angesichts der Abkühlung der Wirtschaftslage hat er sich für ein etappiertes Vorgehen entschieden: Neuerungen, die sich günstig auf die Konjunktur auswirken können, sollen auf Verordnungsebene vorgezogen werden. Gleichzeitig sollen Massnahmen zur Beschleunigung des Vergabeverfahrens auf Gesetzesstufe ergriffen werden. Die Totalrevision wird im Anschluss an die Revision der Verordnung fortgesetzt. Auf eine schweizweite Teilvereinheitlichung des Beschaffungsrechts wird verzichtet.
Der Bundesrat hat gestern im Rahmen einer Aussprache die wichtigsten Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und beschlossen, die Revision der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VoeB) einzuleiten. Er hat das EFD beauftragt, dem Bundesrat einen Vorschlag für eine vorgezogene Revision der VoeB vorzulegen. Diese Änderungen sollen bereits auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt werden. Die Verordnungsrevision wird sich auf Beschaffungen des Bundes beziehen und zielt darauf ab, die Vergabeverfahren zu vereinfachen und zu flexibilisieren. Dies führt zu Kosteneinsparungen, Zeitgewinn und klareren rechtlichen Rahmenbedingungen für Anbieter und öffentliche Hand. Effektive und effiziente beschaffungsrechtliche Rahmenbedingungen sind Voraussetzung, dass die laufenden Konjunkturprogramme möglichst rasch wirken.
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, den eidgenössichen Räten rasch folgende Massnahmen zur Beschleunigung des Vergabeverfahrens vorzuschlagen:
- Die Beschaffungen für dringliche öffentliche Werke von nationaler Bedeutung wie die NEAT sollen nicht mehr durch Beschwerden mit aufschiebender Wirkung blockiert und damit übermässig verteuert werden können.
- Die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts auf dem Gebiet des Beschaffungswesens sollen endgültig sein.
- Das UVEK wird beauftragt, eine entsprechende Botschaft für eine vorgezogene Teilrevision des BöB auszuarbeiten.
Die Vernehmlassung zum VE BöB dauerte bis am 15. November 2008. Es sind über 140 Stellungnahmen eingegangen. Während die Wirtschaftsverbände grösstenteils der vorgeschlagene schweizweite Teilvereinheitlichung des Beschaffungsrechts zustimmten, stiess diese bei den Kantonen nahezu geschlossen auf Ablehnung. Der Bundesrat verzichtet daher auf eine Teilvereinheitlichung des Beschaffungsrechts.
Der Bundesrat wird den detaillierten Vernehmlassungsbericht nach der Sommerpause zur Kenntnis nehmen. Die laufende Totalrevision des Beschaffungsgesetzes wird im Anschluss an die Revision der Verordnung fortgesetzt.
NZZ vom 19.06.2009: Bund will Vergabeverfahren beschleunigen - Schub für laufende Konjunkturpakete
Bern, 18. Juni. (ap) Nach breiter Kritik in der Vernehmlassung vor allem vonseiten der Kantone wird die Totalrevision des öffentlichen Beschaffungswesens verschoben. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Er will aber das Vergabeverfahren beschleunigen. Ganz verzichtet wird hingegen auf die landesweite Harmonisierung des Beschaffungsrechts.
Angesichts der sich abkühlenden Wirtschaftslage hat der Bundesrat entschieden, bei der Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen in Etappen vorzugehen, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Änderungen, die sich günstig auf die Konjunktur auswirken können, sollen demnach auf Verordnungsstufe vorgezogen werden und wenn möglich bereits Anfang 2010 in Kraft treten. Schnellere Verfahren seien eine Voraussetzung, dass die laufenden Konjunkturprogramme rasch wirken.
Letzte gerichtliche Instanz auf dem Gebiet des Beschaffungswesens soll das Bundesverwaltungsgericht sein. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) erhielt den Auftrag, eine Botschaft für eine vorgezogene Teilrevision des Beschaffungsgesetzes auszuarbeiten. Die laufende Totalrevision soll laut EFD im Anschluss an die Revision der Verordnung fortgeführt werden.
