Aktuelles
Die Medizinprodukteverordnung ist aufgrund der Verordnung zur Bereinigung des sektoriellen...
Der Ständerat hat am 15.06.2010 die Vorlage des Bundesrates zur 6. IV-Revision angenommen.
Artikel...
Der neue Code of Business Conduct des FASMED wurde am 26. Mai 2010 von der...
Notwendige Modernisierung des öffentlichen Beschaffungswesen
WebNews economiesuisse, 13.11.2008
Der Bundesrat will die Verfahren im öffentlichen Beschaffungswesen modernisieren, flexibilisieren und harmonisieren. Die Wirtschaft unterstützt dieses wichtige Vorhaben. Im Detail sind noch Verbesserungen vorzunehmen.
Das öffentliche Beschaffungswesen hat eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung. Der Umfang des jährlichen Beschaffungsbedarfs von Bund, Kantonen und Gemeinden beläuft sich auf rund 34 Mrd. Franken. Mit einer Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB) will der Bundesrat das Beschaffungswesen nun moderner, klarer und flexibler gestalten. Die Wirtschaft unterstützt diese Harmonisierung entschieden.
Wettbewerb und Gleichbehandlung als übergeordnete Ziele
Die Wirtschaft misst einem modernen Beschaffungswesen nach den Grundsätzen von Transparenz, Wettbewerb, Gleichbehandlung und Effizienz eine grosse Bedeutung zu. Die Vorlage ist konsequent auf diese übergeordneten Ziele auszurichten. Die Harmonisierung in der Schweiz soll in diesem Sinne möglichst weit gehen, die Vernehmlassungsvorlage ist ein minimaler Kompromiss. Dabei sollten die bewährten Elemente des geltenden Konkordats unter den Kantonen einbezogen werden. Für die Wirtschaft ist zudem wichtig, dass die Nachfragemacht der öffentlichen Hand nicht zum Erzwingen von Bedingungen missbraucht wird, die nicht denjenigen im freien Wettbewerb entsprechen (z.B. Garantienfristen). Die kritischen Elemente der verschiedenen Verfahren und deren Anwendung nach unterschiedlichen Beschaffungen sind im Gesetz zu umschreiben. Verbessert werden müssen eine präzisere Umschreibung des Geltungsbereichs, abschliessende Regeln für die verschiedenen Verfahren und Gewährleistung des Geheimnisschutzes. Abgeltungen bei Verfahrensabbruch und Schadenersatz bei Beschwerden sind zu wenig ausgewogen. Im Sinne des Rechtsschutzes sollen Beschwerden generell eine aufschiebende Wirkung haben, pauschale Ausnahmen für grosse Projekte (wie vom UVEK eingebracht) werden abgelehnt. Auch soll unterhalb der Schwellenwerte ebenfalls ein Rechtsschutz bestehen, wie es in einzelnen Kantonen möglich ist.
Arbeitsbedingungen nochmals überprüfen
Das BoeB muss in der Schweiz zu einem einheitlichen Binnenmarkt führen. Entsprechend ist für inländische Anbieter das Herkunftsprinzip vorzuziehen. Aus wettbewerbspolitischer Sicht sollte dies generell gelten. Bei ausländischen Anbietern muss jedoch zur Vermeidung von Verzerrungen die Berücksichtigung der Bedingungen in der Schweiz gewährleistet sein. Die konkrete Umsetzung ist jedoch nochmals zu überprüfen und muss vor allem im Einklang mit den Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der EU stehen.
